ZERTIFIKATE


Nach BGR 186 muss jeder ortsveränderliche Behälter 1 x jährlich geprüft werden. Die Prüfung ist durch eine Plakette nachzuweisen und zu dokumentieren. Zu den betroffenen Behältern zählen Abroll- und Absetz-Container aller Arten und Größen, sowie Spezialbehälter, z.B. für Schüttgüter. Die Prüfpflicht umfasst dabei sowohl alle sicherheits-relevanten Komponenten, wie z.B. Anschlagzapfen, Kipplager, Aufziehbügel, aber auch Deckel, Klappen, Türen usw.. Soweit für den Behältertyp vorgeschrieben, sind auch Aufstiege, Haltegriffe usw. zu prüfen. Für Behälter, die im öffentlichen Bereich, also z.B. auf Straßen, Gehwegen usw. aufgestellt werden oder in diesen hineinragen, sind reflektierende Kennzeichnungen vorgeschrieben, die ebenfalls geprüft werden müssen. Selbstverständlich sind alle unsere neuen Behälter mit der Plakette versehen und gerne führen wir auch im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten die notwendige Prüfung für Sie durch. Diese Dienstleistung erbringen wir bei einer größeren Anzahl von Behältern auch bei Ihnen vor Ort.

Containeraufkleber

Zertifizierungsurkunde

Prüfbericht

Urkunde City-Container

Patent City-Container